Basketballkreis Südwestfalen e.V.

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Alle drei Jahren muss ein gemeinnütziger Verein eine Steuererklärung abgeben, um die Gemeinnützigkeit “verlängert” zu bekommen.

Der Basketballkreis Südwestfalen musste turnusgemäß für die Kalenderjahre 2008 bis 2010 eine solche Steuererklärung abgeben und bekam gestern den Steuerbescheid, dass er nämlich auch für diesen Zeitraum von der Körperschaftssteuer befreit ist.

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